Wichtige Versicherungen während der Bauphase
top of page
  • Florian Hasler

Wichtige Versicherungen während der Bauphase

Bauvorhaben stellen immer ein gewisses Risiko dar. Welche Bauversicherungen braucht ein Bauherr und welche Schäden decken sie ab? Nachfolgend haben wir Ihnen die drei wichtigsten Versicherungen während der Bauphase kurz zusammengefasst. Diese drei Versicherungen schliesst auch die Proinnova AG bei jedem ihrer Bauvorhaben für den Bauherrn ab.


Vom Bauherrn abzuschliessen (bzw. Grundstücks-/Werkeigentümer)

1. Bauherrenhaftpflichtversicherung (= Vermögensversicherung)

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritte durch den Bau erleiden. Versichert sind nicht die verletzten Personen oder geschädigten Sachen, sondern der Bauherr. Die Versicherung deckt finanzielle Ansprüche gegen ihn ab. Diese Versicherung ist zu empfehlen, da der Bauherr aufgrund seiner Position als Grundstücks- und Werkeigentümer haftet. Sie bietet einen deutlich höheren Versicherungsschutz, als die normale Haftpflichtversicherung, welche meistens für grössere Schäden nicht ausreicht, da diese oft auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist.

2. Bauwesenversicherung (Ergänzungsversicherung zu Sach- und Haftpflichtversicherungen der Baubeteiligten.)

Die Bauwesenversicherung deckt nur Schäden, die während der Bauphase entstanden sind ab – z. B. Eigenschäden des Bauherrn, Schäden am Bau durch Bauunfälle und durch Naturereignisse, auch Schäden an Nachbarobjekten, Vandalismus Diebstahl, sämtliche Bauleistungen und Baustoffe des Bauvorhabens etc. Sie schützt nicht nur den Bauherrn bzw. den Eigentümer des Bauwerks, sondern auch die am Bau Beteiligten (Architekten, Bauunternehmer, Planer, Unternehmer und Handwerker). Damit werden Bauverzögerungen und Streitigkeiten vermieden, da im Schadenfall die Leistung, die der Verursacher erbringen musss, bevorschusst wird.

3. Feuer- und Elementarschadenversicherung («Bauzeitversicherung»)

Mit der obligatorischen Gebäudeversicherung (ausser im Kanton Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden) wird das Gebäude während des Baus gegen Feuer- und Elementarschäden wie Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Steinschlag, Erdrutsch, Überschwemmung, Blitzschlag, Explosion etc. geschützt. Das Bauvorhaben muss aber vor Beginn der Arbeiten gemeldet und die Versicherungsprämie bezahlt werden.

36 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page