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Kundenservice

Sorgfalt bis ins Detail.

Für ein Zuhause, an dem Sie dauerhaft Freude haben.

Die Mengelrüge

Gemäss SIA- Norm 118 steht der Bauherrschaft nach der Abnahme eine Rügefrist von 2 Jahren zu. Während dieser Frist kann die Bauherrschaft alle entdeckten Mängel jederzeit rügen. Wir von der Proinnova AG werden uns ca. 2 Monate vor Ablauf dieser Frist bei Ihnen für eine erneute Abnahme melden. Kleinere Garantiearbeiten, welche nicht das Wohnerlebnis beeinträchtigen können so auch auf diesen Termin gesammelt werden. Ausgenommen von den zwei Jahren sind Kratzer, oder Beschädigungen der Oberflächen. Diese werden nach der Erstabnahme nicht mehr als Mangel anerkannt. Ebenfalls müssen Mängel sofort gerügt werden, welche zu einem weiteren Schaden führen (Bsp. Wasserschaden).

Beweislastverteilung

Unsere Verträge werden nach der Norm SIA 118/2013 erstellt. Für die Beweislast und auch für die Beweislastverteilung ist die Vereinbarung der SIA-Norm 118 entscheidend. Bei vereinbarter SIA-Norm 118 ist die Bauherrschaft für alle während den ersten zwei Jahren (Rügefrist) gerügten Mängel vom Beweis des Mangels befreit, das heisst der Unternehmer muss den Nachweis erbringen, dass das von ihm abgelieferte Werk mängelfrei ist (Art. 174 Abs. 3 SIA-Norm 118). Der Besteller hat diesfalls nur die Umstände, die ihn auf einen Mangel schliessen lassen, nachzuweisen. Für Mängel, die erst nach Ablauf der 2-jährigen Rügefrist auftreten (verdeckte Mängel) obliegt aber auch bei Anwendbarkeit der SIA-Norm 118 die Beweislast dem Besteller.

Verjährung

Rechtzeitig geltend gemachte Mängelansprüche verjähren für unbewegliche Bauwerke mit Ablauf von 5 Jahren nach der Abnahme (Art. 180 SIA-Norm 118) . Ausgenommen sind arglistig verschwiegene Mängel. Diese haben eine Verjährung von 10 Jahren.

Mängelmeldung.

Bitte beschreiben Sie den festgestellten Mangel möglichst detailliert und präzise. Ihre Angaben dienen als zentrale Grundlage für die fachliche Prüfung sowie für die anschliessende Planung und Umsetzung der Behebung.

Bitte laden Sie möglichst klare und gut erkennbare Fotos des Mangels hoch. Idealerweise zeigen die Bilder sowohl eine Gesamtansicht zur Einordnung als auch Detailaufnahmen. Diese dienen als wichtige Grundlage für die Prüfung und die anschliessende Mangelbehebung. Es können bis 10 Fotos hochgeladen werden.

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